Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von:

STERK Inboedels", mit Sitz und Geschäftsstelle am Nijverheidsweg 46c in Hendrik-Ido-Ambacht, im Folgenden Auftragnehmer genannt, ist bei der Handelskammer unter der Registrierungsnummer eingetragen.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "Auftragnehmer" "STERK Inboedel" mit Sitz am Nijverheidsweg 46c in Hendrik-Ido-Ambacht.

Artikel 2 Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und einem Auftraggeber, für den der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat. Diese Bedingungen gelten nicht, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich von ihnen abgewichen ist.

Artikel 3: Angebote

3.1. Alle unsere Angebote werden kostenlos und völlig unverbindlich erstellt. Angebote sind dreißig Tage lang gültig. Wenn im Angebot ein Annahmedatum angegeben ist, ist das Angebot bis zu diesem Datum gültig.

3.2. Der Auftragnehmer ist an ein abgegebenes Angebot gebunden, wenn es von der anderen Partei innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird.

3.3. Die in den genannten Angeboten genannten Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne die vom Auftragnehmer zu zahlenden Dumpingkosten für die Entsorgung der zu entsorgenden Waren.

Artikel 4. die Ausführung der Vereinbarung

4.1. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten gemäß den getroffenen Vereinbarungen aus.

4.2. Wenn dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist, hat der Auftragnehmer das Recht, Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern, von Dritten ausführen zu lassen.

4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten und Gegenstände, die "STERK Inboedel" als erforderlich angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt und von ihm bewertet werden. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten und Gegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

4.4. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

Artikel 5: Vertragsdauer; Ausführungsfrist

5.1. Der Vertrag wird für das vereinbarte Projekt geschlossen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.2. Wenn in der Vereinbarung eine Frist für den Abschluss bestimmter Arbeiten vereinbart wird, handelt es sich dabei nie um eine strenge Frist. Das bedeutet, dass keine Entschädigung fällig wird, wenn der Auftraggeber des Auftragnehmers aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Vereinbarung fristgerecht zu erfüllen.

Artikel 6: Änderung des Abkommens

6.1. Stellt sich während der Ausführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung einvernehmlich anzupassen.

6.2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung auswirken. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber so schnell wie möglich.

6.3. Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus.

Artikel 7: Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Artikel 8. Geistiges Eigentum

Der Auftragnehmer behält sich außerdem das Recht vor, die bei der Durchführung der Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 9. Beendigung

Jede der beiden Parteien kann die Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall müssen die Parteien eine Kündigungsfrist von mindestens einem vollen Kalendermonat einhalten.

Artikel 10. Auflösung des Abkommens

10.1. Die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sind sofort fällig, wenn:

Sub a. Nach Abschluss des Vertrags erfährt der Auftragnehmer von Umständen, aufgrund derer er befürchtet, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.

Sub b. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit wurde nicht geleistet oder ist unzureichend.

 

10.2. In den in Absatz 1 Buchstaben a und b dieses Artikels genannten Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, und zwar unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, Schadenersatz und Entschädigung für entgangenen Gewinn zu verlangen.

10.3. Wird der Vertrag aufgelöst, bevor die Arbeiten ausgeführt wurden, schuldet der/die Auftraggeber/in dreißig Prozent des für die auszuführenden Arbeiten vereinbarten Betrags einschließlich Umsatzsteuer.

Artikel 11. Mängel; Reklamationsfristen

11.1. Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten, schriftlich mitteilen.

11.2. Wenn eine Reklamation berechtigt ist, führt der Auftragnehmer die Arbeit trotzdem wie vereinbart aus, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber inzwischen nachweislich sinnlos geworden.

Artikel 12. Gebühr

12.1. Für Angebote gegen ein festes Entgelt und für Vereinbarungen, in denen ein festes Entgelt vereinbart wurde, gelten die Absätze 2, 5 und 6 dieses Artikels. Wenn kein festes Honorar vereinbart wurde, gelten die Absätze 3, 4, 5 und 6 dieses Artikels.

12.2. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber können sich bei Vertragsabschluss auf ein festes Honorar einigen. Das Festhonorar versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer.

12.3. Wird kein festes Honorar vereinbart, wird das Honorar auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und des Kilometergelds für das/die benutzte(n) Firmenfahrzeug(e) festgelegt. Das Honorar wird nach den üblichen Stundensätzen und Kilometerpauschalen des Auftragnehmers berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeit geleistet wird, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz oder eine andere Kilometerpauschale vereinbart.

12.4. Alle Kostenvoranschläge verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer.

12.5. Bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten werden die fälligen Gebühren in regelmäßigen Abständen erhoben.

12.6. Vereinbart der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen Stundensatz, ist er dennoch berechtigt, dieses Honorar oder diesen Stundensatz zu erhöhen, wenn er nachweisen kann, dass zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung wesentliche Preisänderungen bei den Löhnen oder den Kfz-Kosten eingetreten sind.

Artikel 13. Zahlung

13.1. Die Zahlung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise und in der in Rechnung gestellten Währung erfolgen.

13.2. Nach Ablauf von vierzehn Tagen ab dem Rechnungsdatum ist der Kunde in Verzug. Der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den geschuldeten Betrag, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.

13.3. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 14. Inkassokosten

14.1. Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder gegen sie verstößt, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Kunden. In jedem Fall schuldet der Kunde zwanzig Prozent der ersten 2.500 € und zehn Prozent des darüber hinausgehenden Betrags bis zu 6.000 €.

14.2. Wenn der Auftragnehmer nachweist, dass ihm vernünftigerweise höhere Kosten entstanden sind, sind auch diese Kosten erstattungsfähig. Diese Kosten erhöhen den auf der Grundlage von Absatz 1 berechneten Betrag.

Artikel 15. Haftung

Wenn der Auftragnehmer für verursachte Schäden haftbar gemacht wird, ist diese Haftung wie folgt begrenzt:

15.1. Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit sie durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der von seinem Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt.

15.2. Wenn der Versicherer in einem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung des Auftragnehmers auf das Eineinhalbfache des Rechnungswerts des Auftrags, ohne Umsatzsteuer, zumindest des Teils des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.

15.3. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels ist die Haftung bei einer Abtretung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten außerdem auf den Teil des für den letzten Monat fälligen Entgelts beschränkt.

15.4. Die in diesen Bedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

15.5. Der Auftragnehmer ist niemals für Folgeschäden haftbar.

Artikel 16. Verkauf und Lieferung von Waren

16.1. Die verkauften Waren werden in dem Zustand geliefert, in dem sie auf der Website oder auf dem Anschauungsmaterial abgebildet sind.

16.2. Für die verkauften Waren wird keine Garantie übernommen.

16.3. Gelieferte Waren werden nicht zurückgenommen.

16.4. Ein Umtausch der gelieferten Waren ist nur möglich, wenn "STERK Inboedels" zustimmt.

16.5. Die Lieferkosten der Waren aus Havelte werden vom Käufer getragen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Artikel 17. Höhere Gewalt

17.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Nutzer keinen Einfluss nehmen kann, die ihn aber daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Streiks im Betrieb des Auftragnehmers.

17.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

17.3. Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen des Auftragnehmers ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer in diesem Fall zu Schadenersatz verpflichtet ist.

17.4. Wenn der Auftragnehmer bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt hat oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits erfüllten oder ausführbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte oder ausführbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 18. Streitschlichtung

Das Gericht am Wohnsitz des Auftragnehmers ist, sofern nicht das kantonale Gericht zuständig ist, ausschließlich für Streitigkeiten zuständig. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, seine Gegenpartei vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu verklagen.

Artikel 19. Anwendbares Recht

Jede Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt dem niederländischen Recht.

Artikel 20. Änderung und Ort der Bedingungen

Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gültige Version.

Letzte Änderungen bei Hendrik-Ido-Ambacht am 1. September 2019.