STERK arbeitet für Notar oder Verwalter
Immer häufiger entscheiden sich Menschen dafür, ein notarielles Testament zu machen, um festzuhalten, was nach ihrem Tod mit ihrem Hausrat geschehen soll. Verteilung von wertvollen Erbstücken, aber auch Entrümpelung oder Schenkung des Hausrats. Nicht selten wird ausdrücklich festgehalten, dass man nicht möchte, dass die nächsten Angehörigen den Hausrat ausräumen und leeren müssen. Jemand kann sich dafür entscheiden, wenn es keine unmittelbaren Angehörigen gibt, aber auch, wenn er oder sie das Gefühl hat, dass diese Belastung für die Angehörigen zu groß ist oder wenn er oder sie ihnen diese Sorge abnehmen möchte.
In beiden Fällen ist STERK Ontruimingen bereit, die Ärmel hochzukrempeln. Wir arbeiten daher auch gerne eng mit einem Notariat oder Treuhänder zusammen, um die Abwicklung abzuschließen. Mit einem professionellen Team sorgen wir dafür, dass der Hausrat diskret und respektvoll entsorgt wird. Die Gegenstände, die noch einen Wert haben, werden im Namen des Eigentümers an die New Hope Foundation gespendet.
Es kommt auch vor, dass der Notar mit der Abwicklung von Angelegenheiten nach dem Tod von jemandem beauftragt wird, der keine nächsten Angehörigen hat und der selbst nichts beurkunden ließ. Der Notar fungiert dann als Testamentsvollstrecker (früher: Willensvollstrecker) und veranlasst die Räumung.
Besichtigung zur Schätzung der Arbeit
In einem solchen Fall kann sich der Notar nach dem Tod seines Klienten an uns wenden. Wir besprechen die Möglichkeiten am Telefon und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung der Immobilie. Da es sich bei diesem Geschäftszweig immer um maßgeschneiderte Arbeiten handelt, ist es sehr wichtig, die Immobilie mit eigenen Augen gesehen zu haben. Wir besprechen dann genau, welche Arbeiten durchgeführt werden und wie das Haus übergeben wird. Das hängt auch von der Art der Immobilie ab; wenn die Immobilie zum Verkauf steht, ist es oft ratsam, die Teppiche und Lampen an Ort und Stelle zu lassen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, verlangt der Vermieter oft, dass die Wohnung bei der Übergabe komplett leer ist. In diesem Fall können wir unter anderem die alten Tapeten und Bodenbeläge entfernen und die Löcher in den Wänden füllen. Alles zu deiner Zufriedenheit.
Übertragung von Eigentum an den Notar
Wir können dafür sorgen, dass die Immobilie nach der Fertigstellung verkaufs- oder vermietungsbereit ist. Bei einem Mietobjekt können wir uns sogar um die endgültige Übergabe an den Vermieter kümmern, einschließlich Ablesen der Zählerstände und Ähnlichem.
Wenn ein Haus zum Verkauf steht, können wir mit dem Immobilienmakler besprechen, wie die Immobilie am besten fertiggestellt werden kann.
Bist du ein Notar und an unserer Arbeit interessiert? Dann kontaktiere uns.